Grauzone Internet: Im Web 2.0 erwarten den Social Media Manager jede Menge berufliche Risiken

Posted by admin on 26. April 2011 under Marketing, Unternehmen | Be the First to Comment

Vernetzen, Unterhalten – und Neugierig machen: Wer schnell die gewünschte Zielgruppe erreichen und so die Markenbekanntheit erhöhen will, der kommt in Zeiten von Web 2.0 um Posten, Bloggen und Vernetzen auf allen Kanälen nicht mehr herum. Ganz nach der Devise: „Gesicht zeigen“, „Mitzwitschern“ und bei YouTube mit Videos glänzen, ist ein Muss für jeden Social Media Manager (SMM) und jede Agentur.

Doch auch wenn die Informationsverbreitung per Social Networking in der freien Wirtschaft kaum mehr wegzudenken ist: Es gibt eine Kehrseite der Medaille. Unwissenheit über die rechtlichen Stolpersteine und eine Rechtsprechung, die dem regen Treiben im Web 2.0 hinterherhinkt, sorgen dafür, dass aus der fröhlichen Präsentation im weltweiten Netz schnell bitterer Ernst werden kann.

More Risk, less Fun

Wenn die mit wenigen Klicks mühelos hochgeladenen Inhalte plötzlich eine gefährliche Eigendynamik entwickeln, wenn Urheber-, Persönlichkeits-, Namens-, Marken-, Wettbewerbs- und Lizenzrechte verletzt werden – was dann?

Die Antwort fällt leider eindeutig aus: Im Fall der Fälle haftet der Social Media Manager oder die Social Media Agentur. Im schlimmsten Fall sogar der Auftraggeber. Und was das für das eigene Image, die Bindung an den Kunden und nicht zuletzt den Umsatz im eigenen Geldbeutel bedeutet, kann sich wohl jeder vorstellen.

Erlaubt ist eben nicht, was gefällt

Doch was ist bei Facebook, YouTube, Twitter & Co eigentlich erlaubt – und was nicht? Was muss der SMM bei Verlinkungen, beim Embedding und bei Retweets beachten? Was passiert, wenn er sich nicht an rechtliche Vorgaben hält? Und wie kann er sich gegen diese Risiken absichern?

Dieses Thema habe ich als Versicherungsexperte des Portals exali einmal genauer unter die Lupe genommen.

Stolpersteine Verlinkungen und Retweets

Prinzipiell gilt: Wer Links über eine der Social Media Plattformen postet, kann für den Inhalt dieser Links haftbar gemacht werden. Die Erklärung ist einfach: Wenn der Social Media Manager einen Link postet, distanziert er sich nicht von dessen Inhalt. Das Gegenteil ist der Fall: Er verbreitet diese Info zusätzlich. Dasselbe gilt übrigens auch bei fröhlichem Gezwitscher in Form von Retweets bei Twitter: Wie beim Link macht sich auch hier der Marketer den Inhalt zu Eigen – inklusive aller rechtlichen Konsequenzen, wie Schadenersatzansprüche, Unterlassungen oder Abmahnungen.

Stolperstein Embedding

Dann doch lieber ein Video als optisches Highlight auf der Seite einbinden – mit der sogenannten Embedding-Funktion. Doch Vorsicht: Auch hier können der Social Media Manager oder die Agentur viel falsch machen. Zwar handelt es sich beim Embedding um keine Vervielfältigung im juristischen Sinne, die Inhalte werden jedoch verlinkt. Deshalb gilt auch hier dieselbe Vorgabe, wie beim Verlinken: Wer ein Video einbindet ist dazu verpflichtet, es auf etwaige Rechtverletzungen hin zu überprüfen.

Richtig teuer kann es werden, wenn Videos hochgeladen werden – ohne, dass im Vorfeld entsprechende Nutzungsrechte beim Urheber eingeholt wurden.

Stolperstein Marketing auf Facebook

Den Kunden oder die eigene Fanpage dann doch besser mit einem Gewinnspiel bei Facebook bekannt machen? An sich eine gute Idee – wenn die Nutzungsbedingungen genauestens eingehalten werden. Und die sind sehr begrenzt: So ist es beispielsweise nicht erlaubt, die Teilnahme am Gewinnspiel davon abhängig zu machen, dass ein Nutzer Inhalte auf Facebook veröffentlicht, indem er an die Pinnwand der Firmen-Fanpage postet, ein Foto hochlädt oder eine Statusmeldung verfasst.

Wer sich nicht daran hält, dem drohen rechtliche Konsequenzen oder sogar die Sperrung des Kontos. Was mit dem Social Media Manager passiert, wenn sich die Anzahl der Fans nicht wie gewünscht durch das Gewinnspiel verdoppelt, sondern stattdessen die Seite von Facebook gesperrt wird? Naja: Der Auftraggeber nimmt den Marketer oder die Agentur, die dafür verantwortlich ist, in Haftung.

Das kann übrigens auch der Fall sein, wenn Fans auf dem News Feed der Facebook Fanpage rechtswidrige Inhalte posteten – etwa Beleidigungen oder urheberrechtliche geschützte Bilder und Videos (was ja schnell passieren kann). Im Ernstfall haftet auch hier der Seitenbetreiber – und trägt die Kosten aus Abmahnungen und Unterlassungen.

Richtiges Risikomanagement: Krisenkommunikation und eine bedarfsgerechte Berufshaftpflichtversicherung

So unkalkulierbar die Risiken im Web 2.0 sind – so negativ sind auch die Folgen, wenn eine Social Media Kampagne nicht den gewünschten Erfolg bringt oder sogar nach hinten losgeht.

Doch was tun im Fall der Fälle? Krisenkommunikation ist hier ein wichtiges Stichwort. Und das heißt im Klartext: Nach Innen und nach außen muss kommuniziert werden, auf allen Kanälen, vom Auftraggeber bis hin zum User und der gesamten Community. Damit man selbst als Social Media Manager oder Agentur transparent bleibt, weiterhin Professionalität zeigt. Dazu gehören:

•    Umfassendes Monitoring mit einer funktionalen Monitoring-Software
•    Konkrete, durchdachte Pläne für den Ernstfall im Team
•    Ruhe bewahren während der Kommunikation auf Mikro- und Makroebene

Das ist jedoch nur ein Teil des richtigen Risikomanagements. Wenn es um Haftungsfragen geht, Beschwerden, die Sperrung der Accounts, Abmahnungen, Schadenersatzforderungen, Unterlassungen oder einstweilige Verfügungen, dann hilft auch die beste Kommunikation nicht mehr. Denn: Bei fehlgeschlagenen Social Media Kampagnen besteht vor allem das Risiko, vom Kunden für die resultierenden Umsatzeinbußen (versicherungstechnisch = Vermögensschaden) oder wegen der Kosten für Rechtsverletzungen in Regress genommen zu werden.

Dann hat der Social Media Manager oder die Agentur gut daran getan, sich bereits im Vorfeld gegen alle Risiken abzusichern. Möglich ist das mit einer Web 2.0 gerechten Berufshaftpflichtversicherung – auch Media-Haftpflicht genannt. Sie übernimmt die Kosten für die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder Verfügungen sowie für die professionelle Schadenregulierung.

Damit der erfolgreichen B2B und B2C Kommunikation im weltweiten Netz nichts im Wege steht.

Über den Autor: Ralph Günther ist Gründer und Geschäftsführer der exali GmbH, dem Versicherungsportal für Dienstleister und freie Berufe. Er hat auf der exali Homepage einen Fachartikel darüber veröffentlicht, wie sich Social Media Marketer gegen Risiken im Web 2.0 schützen können. Die Exali Infografik zeigt berfufliche Risiken und Schadenfälle im Media Bereich.

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